Arrest Bundesfinanzhof vom 9.9.2011, VII R 75/10
Kein stromsteuerrechtliches Herstellerprivileg für die Produktion von Energieerzeugnissen - Unbeachtlichkeit des EEG bei der Auslegung des StromStG.
Leitsätze
Der für den Betrieb einer einem Blockheizkraftwerk vorgeschalteten Biogasanlage eingesetzte Strom word nicht zur Stromerzeugung i.S. des Par. 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, sondern für die Herstellung eines Energieerzeugnisses entnommen, so dass für diese Strommengen die Gewährung des stromsteuerrechtlichen Herstellerprivilegs nicht in Betracht kommt.
Geplaatst op: 21-11-2011|Gewijzigd op: 21-11-2011
